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Böllerverbotszonen Berlin Tempelhof‑Schöneberg: Neue Regeln für Silvester

Nur noch zwischen 31.12., 18:00 Uhr und 01.01., 07:00 Uhr erlaubt – Rücksicht auf Anwohner, Tiere und sensible Orte

Von Franziska Witte | 22. Dezember 2025
Böllerverbotszonen Berlin Tempelhof‑Schöneberg: Neue Regeln für Silvester © Christian Müller

Die Silvesternacht steht vor der Tür, und mit ihr eine wichtige Neuerung für unseren Bezirk: Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Böllern zeitlich deutlich stärker einschränkt als bisher.1 Für viele von uns Nachbarn bedeutet das: Feierabend für die lauten Knallkörper – zumindest außerhalb eines engen Zeitfensters.

Wer zum Jahreswechsel in Tempelhof-Schöneberg private Feuerwerk zünden möchte, muss ab sofort äußerst präzise auf die Uhr schauen. Das Abbrennen von reinen Knallkörpern – also jenen Feuerwerkskörpern, die nur Krach machen – ist nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend des 31. Dezember 2025 und 7 Uhr am Neujahrsmorgen des 1. Januar 2026 erlaubt. Davor und danach ist strengstens verboten – im gesamten Bezirksgebiet.

Was dich erwartet

Ein Gewinn für Mensch und Tier

Die Maßnahme folgt einem einfachen, aber wichtigen Gedanken: Sicherheit und Wohlbefinden für alle. Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck begründet die strengeren Regeln mit dem Schutz der Anwohner und besonders mit Rücksicht auf Haus- und Wildtiere, für die Böller eine erhebliche Belastung darstellen. Wer einen Hund oder eine Katze hat, weiß genau, wovon die Rede ist: Während wir Menschen das Feuerwerk vielleicht noch als Spektakel sehen, erleben unsere Haustiere Silvester oft als Albtraum aus Lärm und Angst.

Auch für Vögel und andere Wildtiere in unseren Parks und Grünanlagen ist die zeitliche Begrenzung eine Erleichterung. Die nächtlichen Stunden ab 18 Uhr sind ohnehin der klassische Zeitpunkt für Silvesterfeuerwerk – wer also plant, ist kaum in seiner Freiheit eingeschränkt.

Besonders sensible Orte bleiben tabu

Neben der zeitlichen Einschränkung gilt weiterhin die bewährte Regel: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders gefährlichen Orten wie Tankstellen darf zu keinem Zeitpunkt gezündet werden. Diese Regelung macht auch absolut Sinn – schließlich gefährdet wild zündelndes Feuerwerk an solchen Orten Menschenleben und kritische Infrastruktur.

Empfindliche Strafen für Regelbrecher

Wer die neuen Bestimmungen ignoriert, sollte wissen, worauf er sich einlässt: Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet. Das ist keine leere Drohung – das Ordnungsamt meint es ernst. Der Bezirk hat zuletzt etwa nach dem brutalen Übergriff am Westphalweg gezeigt, wie genau auf Sicherheit im öffentlichen Raum geachtet wird. Im Zeitalter von Überwachungskameras und mobilen Kontrolleinheiten ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, deutlich höher als früher.

Ein Trend in Berlin

Tempelhof-Schöneberg ist nicht allein mit diesem Kurs. Mehrere Berliner Bezirke wie Pankow, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg folgen mit ähnlichen Maßnahmen.2 Auch spezielle Böllerverbotszonen in kritischen Bereichen – etwa rund um die Admiralbrücke in Kreuzberg – werden konsequenter durchgesetzt.3 Es zeigt sich: Die Stadt hat genug von zerstörten Autos, verletzten Menschen und weinenden Kindern in der Notaufnahme.

Für Tempelhof-Schöneberg heißt das unterm Strich: Silvester kann genauso festlich und laut werden wie immer – aber eben kontrolliert, gezielt und nur zu angegebenen Zeiten. Das ist ein fairer Kompromiss zwischen der Feierlust der einen und dem Ruhebedürfnis sowie der Sicherheit aller anderen. Darauf können wir uns einigen.

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Franziska Witte
Franziska Witte
Freie Journalistin

Freiberufliche Journalistin, in Schöneberg geboren, kurz weggezogen, schnell zurückgekehrt. Arbeitet nebenbei als Autorin und kennt gefühlt jeden zweiten Ladenbesitzer persönlich.

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